Mogelpackungen durch einfaches Nachrechnen erkennen und Geld sparen
Erfahren Sie in diesem Artikel alles was Sie über Mogelpackungen und Tricks der Hersteller im Bezug auf Mogelpackungen wissen sollten.
Zudem erfahren Sie hier, wie Sie durch eine einfache Kalkulation Mogelpackungen erkennen und so auf lange Sicht Geld sparen können.
Was sind Mogelpackungen - aus Sicht der Regierung
Mogelpackung nennt man oft eine gesetzgeberische Handlung, bei der die Regierung dem Bürger einen Vorteil verspricht und diesen gleichzeitig an anderer Stelle wieder zunichte macht.
War nun die Umsetzung einer EU Richtlinie für Fertigverpackungen am 11. April 2009 auch eine Mogelpackung oder nur ein gewohnheitsmäßiger Schildbürgerstreich der Euro-Bürokraten? Schützt dieses Recht den Verbraucher oder nutzt es dem Handel?
Der aktuelle Stand und was hat sich verändert
Die Trickserei mit der Verpackung, mit versteckten Preiserhöhungen nach dem Motto "Kleinere Menge - gleicher Preis", ist nicht Neues. Verbraucherzentralen beobachten dies seit Jahren und veröffentlichen Listen von Produkten, bei denen vor allem das Vertrauen der Verbraucher in Markenware missbraucht wird. Bis zum neuen Gesetzes waren aber Bereiche des Grundbedarfs an Lebensmitteln noch geschützt. Der Verbraucher konnte sich darauf verlassen, dass in bestimmten, ähnlichen Packungsgrößen gleiche Füllmengen zu finden waren. Milch, Butter, Tafel- und Mineralwasser, Limonaden, Fruchtsäfte und Nektare, Zucker, Salz und Schokolade blieben geschützt. Eine typische Tafel Schokolade, egal welcher Hersteller, wog 100 Gramm.
Und dies hat sich seit der neuen Verpackungsverordnung geändert. Jetzt kann die Verpackung genau so groß aussehen, die Tafel aber dünner ausfallen und nur noch 80 Gramm wiegen, was aber nur irgendwo (!) aufgedruckt sein muss. Die neue Verpackungsverordnung lässt dies zu. Nur alkoholische Getränke wie Wein, Schaumwein (Sekt, Prosecco, Champagner) und Spirituosen in Flaschen blieben an die traditionellen Gefäßgrößen gebunden.
Die Verpackungsgröße, genauer die Warenmenge in Gewicht, Volumen oder Stückzahl, wurde im Zuge der Vertragsfreiheit liberalisiert. Eine mittlere Schachtel mit Frühstücksflocken kann also 375, 450 oder 600 Gramm Inhalt haben.
Dafür sollte der Handel einen Preisvergleich durch einen Grundpreis ermöglichen.
Auf dem Preis-Auszeichnungsschild am Regal muss der Preis für 100 Gramm / 1 Kilogramm bzw. für 1 Liter angegeben werden.
Aber haben Sie schon irgendwo den Grundpreis entdeckt?
Das verschwindet gut versteckt auf den vorgeschriebenen Preisauszeichnungen beim Handel oft im Klein(st)gedruckten oder fehlt insbesondere bei handgeschriebenen Auszeichnungen ganz. Und keiner kontrolliert bzw. beanstandet die fehlenden Angaben.
Und selbst bei korrekten Angaben und den selben Marken wird der Verbraucher verwirrt. Er wird gezwungen, ständig umzudenken. So wird mal der Kilopreis, dann der Preis für 100 Gramm ausgewiesen. Der Preisvergleich wird außerdem dadurch schwierig, dass sich die Hersteller ihre Packungsgrößen selbst verordnen können und damit eine einfache Vergleichbarkeit unterlaufen. Im Regal stehen z.B. aromatisierte Flakes - ein Sonderangebot zu 2,89 Euro für 375 Gramm und vergleichbare Flakes in der Jumbopackung mit "25 Prozent mehr Inhalt" zu 4,99 Euro für 625 Gramm. Der Vergleichspreis fehlt am Regal. Welche Flocken sind also günstiger?
Mit einem Taschenrechner oder Handy zur Hand den günstigeren Preis ermitteln
Kopfrechnen wird bei den krummen Zahlen zusätzlich erschwert. Da hilft nur noch ein kleiner Taschenrechner oder die Rechnerfunktion im Handy. Die Rechnung selbst ist relativ einfach: Der Waren-Preis in Cent dividiert durch das Packungs-Gewicht in Gramm ergibt multipliziert mit 100 den Preis für 100 Gramm in Cent bzw. multipliziert mit 10 den Kilopreis in Euro. ((289 / 375 * 100 = 77 bzw. 499 / 625 * 100 = 80)) Ergebnis: Die Flakes im Sonderangebot kosten 77 Cent, die im Jumbo Pack kosten mit 80 Cent pro 100 Gramm mehr. Wer sich also nicht einfach auf die Werbe-Sprüche wie "25% mehr Packungsinhalt" verlässt, sondern einfach nach kalkuliert, der kann bei vielen Produkten auf Jahressicht Geld sparen. Bei Füllmengen (Liter) ergeben sich durch die simple Rechnung Füllmenge in Liter durch Preis in Euro. (Beispiel Großgebinde Limonade: 0,79 € / 1,25 l = 0,63 €/l)
Ergebnis: JumboPacks sind also nicht immer die günstigere Wahl
Ein beliebter Trick ist also das Angebot von Großpackungen, bei denen man im allgemeinen annehmen würde, dass das Produkt in der Großpackung beim Warenwert günstiger ist. Beobachtungen der Verbraucherzentrale Hamburg haben jedoch gezeigt, dass zahlreiche Artikel im Großpack sogar im selben Markt wesentlich teurer sind als in mittleren oder kleineren Verpackungen. Überteuerungen von 30 Prozent und mehr wurden vor allem bei Süß- und Drogeriewaren festgestellt. Großpackungen können also Vorteile für den Konsumenten suggerieren.
Einen weiteren Trick findet man bei Packungsvergleichen der selben Ware in unterschiedlichen Verkaufsstellen. Der Preis der Packung mag niedriger sein, der Inhalt aber wesentlich geringer. Man könnte meinen: Luft verkauft sich gut, denn Luft beeindruckt. So werden Konsumenten geblendet. Es gibt zahlreiche Verpackungstricks, die den Inhalt größer erscheinen lassen, als er tatsächlich ist. Auch das ist zulässig, wenn der Inhalt korrekt auf den Fertigverpackungen zu finden ist. Diese sind - juristisch gesehen innerhalb gewisser Grenzen - (noch) keine Mogelpackungen in Supermärkten. Typische Beispiele findet man bei der Entwicklung von Hohlböden für Joghurt. Auch aufgeplusterte Gefäße, Bonbontüten mit überbreitem Rand und voluminöse Sonderverpackungen können den Eindruck einer größeren Füllmenge erwecken.
Ab wann ist eine Mogelpackung gesetzlich eine Mogelpackung?
Von einer eindeutigen Mogelpackung im Sinne von § 7 II des Eichgesetzes spricht aber ein grundsätzliches Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt vom 18. April 2001 bei einer "Leermenge" von 30 Prozent. Im Einzelfall nützt das dem Verbraucher aber leider wenig.
Weitere Tricks und Methoden
Auszeichnungsfehler sind im eigentlichen Sinn keine "Mogelpackungen", sondern Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. So wurden bei Begehungen von Supermärkten und Discountern, von kleinen Läden ganz zu schweigen, fehlende oder falsche Grundpreise festgestellt. Bei loser Ware ist Derartiges in der Praxis ebenfalls nachgewiesen. Ein echtes Problem stellt aber Ware nach Stückzahl dar, da es hier leider eine Lücke in der Preisabgabenverordnung gibt. Toilettenpapier gehört in diese Problemzone. Bei der Selbstbedienung an Obst- und Gemüsekästen kann man, um typische Beispiele anzuführen, den einzelnen Kohlrabi, einen Kohlkopf oder ein Bund Karotten noch zum Vergleich abwiegen. Bei Bedienware ist man wie vor Gericht in Gottes Hand. Vertrauen ist gut, Kontrolle (nachrechnen) - ist besser.
Man spricht inzwischen bei vielen (Marken-) Artikeln bereits von einer zweiten Generation des Verpackungs-"Schwindels". Besonders auffällig in ihrer Dreistigkeit waren deutsche Tochter-GmbHs amerikanischer Markenhersteller, von denen Produkte innerhalb von drei, vier Jahren versteckt um bis über 60 Prozent teurer wurden. Raffinierte Mogeleien wurden bei Fertigprodukten im Kühl- und Kältebereich entdeckt, wenn zwar werbewirksam der wertige Inhalt prozentual erhöht, die Gesamtfüllmenge aber drastisch reduziert worden war.
Eng verwandt mit den "Mogelpackungen" sind "Mogelangaben" bezüglich der Inhaltsstoffe oder ihres Wertes. Aber das wäre ein anderes, schwerwiegendes Thema. Gegen die Dreistigkeit von Herstellern und Handel helfen nur genaue Grundpreisüberprüfung durch simple Kalkulation, Abwiegen und bei eindeutig zu vielen Mogelangaben dann auch der Markenwechsel - insbesondere zu Handelsmarken. So kann man nicht nur richtig sparen, sondern auch auf Hersteller und Handel Einfluss nehmen.
Tipp: Mit einem Taschenrechnen im Supermarkt herumzulaufen macht nicht wirklich Freude. Viel bequemer ist es wenn man sich die aktuellen Werbeprospekte greift und die dort beworbenen Produkte einfach mal mit der oben genannten Kalkulation vergleicht. Diese notiert man sich und erstellt einfach eine Einkaufsliste. Mit dieser Einkaufsliste kann man dann schön bequem und gelassen seinen Einkauf durchführen und so sicher Geld sparen.