Namensnennung u. Quellenangabe: Wichtige Punkte bei jeder online Bildernutzung

Bild: gesetz.png Wer Bilder, Fotos oder Icons für die eigene Homepage sucht, der wird im Internet mehr als fündig. Eine gute Anbieter-Liste findet man u.a. auch hier.

Und wer diese Bilder verwenden möchte, egal ob auf einer privat oder kommerziell genutzten Homepage, der muss sich strikt an die Bedingungen (Conditions) der Anbieter halten.

Das ist jedem klar und eigentlich auch nichts außergewöhnliches. Jedoch gibt es genau hier eine Stolperfalle, auf diese man ganz besonders achten sollte. Und zwar wird bei der Überprüfung der Conditions die Voraussetzung "Namensnennung" als allgemein gleich definiert vermutet und entsprechend dieser viel zu wenig Beachtung geschenkt.

Die Folge kann eine Abmahnung sein.

Der Grund dafür ist relativ einfach. Bei vielen hat sich eingeprägt, dass bei der Namensnennung alle notwendigen Voraussetzungen schon damit erfüllt sind, wenn man diese unverlinkt auf einer separaten Seite vornimmt. Wie z.B. im Impressum einer Webseite.

Leider sind die Voraussetzungen damit nicht immer erfüllt. Es gibt klare Unterschiede, auf diese man achten sollte um nicht eventuell leichte Beute für strategisch ausgefuchste Anwälte oder Fotografen zu werden.

Namensnennung ist halt nicht gleich Namensnennung

Auf die genau definierten Vorgaben, d.h. die Art und Weise wie die Nennungen durchgeführt werden soll, kommt es an. Und exakt diese Vorgaben können je nach Anbieter unterschiedlich sein. Eine gründliche Überprüfung dieser Vorgaben (Conditions) für die Namensnennung u. Quellenangabe wird zudem dadurch erschwert, dass diese oft nicht wirklich einfach, innerhalb der Bildagenturen zu finden sind.

Welche Unterschiede es bei der Namensnennung u. Quellenangabe geben kann und welche Vor- und Nachteile diese haben, erkläre ich anhand der folgenden Bilder Anbieter: Pixelio und Fotolia.

Pixelio : Kostenlos, jedoch unvorteilhafte Vorgaben bei der Namensnennung

Möchte man Werke von Pixelio verwenden, so ist man zur Quellenangabe und Namensnennung verpflichtet. Dabei gibt dieser Anbieter ganz klar vor, wie und wo diese Angaben gesetzt werden müssen.

Als erstes wäre da die Namensnennung, die laut Pixelio auf der gleichen Unterseite vorhanden sein muss, auf welcher sich auch das Werk befindet.

Desweiteren muss die Zuordnung Namensnennung und Quellenangabe zum Bild eindeutig erkennbar sein.

Entsprechend stellt sich dieser Anbieter ( Pixelio ) nicht damit zufrieden, das man die Namensnennung und Quellenangabe nur auf einer anderen Seite (gleiche Domain) vornimmt. Bedeutet, dass diese Angaben z.B. nur im Impressum nicht ausreichen.

Wer alle möglichen Fehler vermeiden möchte, der sollte die Angaben immer direkt unter jedem Bild vornehmen. Gestattet ist es jedoch, diese Angaben auch in Form einer Grafik in ein Bild zu setzen.

Quellenangabe mit Linkpflicht

Und das ist nicht alles was man tun muss, um kostenlose Bilder von Pixelio verwenden zu dürfen. Zu den genannten Voraussetzungen kommt noch diese dazu, dass man auch einen Link auf die Quelle (Pixelio.de) setzen muss, d.h. es besteht zusätzlich noch eine Linkpflicht zur Quelle. Hier genügt es aber diesen Link nur einmal auf einer separaten Seite, z.B. im Impressum, zu setzen.

Wer diese Voraussetzungen erfüllen möchte und kann, der wird mit Pixelio recht zufrieden sein. Pixelio bietet sehr viele kostenlose und qualitativ gute Bilder und Fotos für die eigene Homepage an.

Voraussetzungen bei Pixelio (zusammengefasst)

  1. Namensnennung und Quellenangabe
    Eindeutige Zuordnung muss erkennbar sein. Optimal: unter jedem Bild / Foto oder in Form einer Grafik im Bild - unverlinkt.
  2. Quellenangabe
    Zusätzlich: Eine verlinkte Nennung der Quelle auf einer beliebigen Seite (z.b. im Impressum) ist Pflicht.
  3. Bsp. Format der Namensnennung und Quellenangabe:

    '© Name des Fotografen / PIXELIO'.

Anders als Pixelio und hier als Gegenbeispiel genannt, macht es der folgende Bilder-Anbieter Fotolia, meiner Meinung nach besser:

Fotolia : Kostenlos sowie kostenpflichtig - und komfortable Vorgaben bei der Namensnennung

Fotolia macht es da etwas besser bzw. im Bezug auf das Layout und das Nachhalten einer Autorenliste einem viel einfacher.

Erst einmal ist die Namensnennung und die Quellenangabe auch bei Fotolia Pflicht. Jedoch reicht es aus, wenn man bei diesem Anbieter ( Fotolia ) den Namen des Fotografen und die Quelle des Bildes auf einer separaten Unterseite, unverlinkt, vermerkt. Bedeutet entsprechend, dass die Voraussetzungen auch dann erfüllt sind, wenn man die Angaben unverlinkt z.B. nur im Impressum setzt.

Quellenangabe - ja aber ohne Linkpflicht

Zudem wird von Fotolia kein Link auf die Quelle verlangt - jedoch eine Nennung, d.h. eine einfache Text-Nennung der Quelle reicht völlig aus. Diese darf auch auf einer beliebigen Unterseite, wie z.B. dem Impressum, gesetzt werden.

Das hat klare Vorteile - und zwar:

...muss das Layout nicht extra angepasst oder sogar verunstaltet werden. Auch das wichtige und notwendige Nachhalten einer Liste der verwendeten Bilder und Autoren gestaltet sich so viel einfacher, da man so alle Fotografen auf einer Seite zentralisiert auflisten kann. Zum Beispiel im Impressum.

Voraussetzungen bei Fotolia (Zusammengefasst):

  1. Namensnennung
    Eine unverlinkte Nennung pro Autor auf einer separaten Seite (z.b. im Impressum) reicht aus.
  2. Quellenangabe
    Eine unverlinkte Nennung auf einer separaten Seite (z.b. im Impressum) reicht aus.
  3. Bsp. Format der Namensnennung und Quellenangabe:

    '© Name Fotograf 1, Name Fotograf 2 / Fotolia.com'

Fazit

Nicht zu übersehen ist, dass jeder Anbieter unterschiedliche Vorgaben bei der Namensnennung und Quellenangabe definiert haben kann. Darüber hinaus ist es so, vor allem in der Online-Welt, dass es hier stätig Veränderungen gibt. Die Themen Lizenzvereinbarung, Patentrecht und Urheberrecht sind aktuell sehr stark in Bewegung und werden es wohl noch lange bleiben.

Entsprechend sollte man sich nie auf alte Gewohnheiten und schon gar nicht auf Vermutungen stützen. So kommt man einfach nicht drum herum, sich bei jedem Anbieter explizit aufs Neue zu informieren wie seine Vorgaben bezüglich der Namensnennung und Quellenangabe definiert sind.

Zu empfehlen ist es sich selbst einen Serientermin zu erstellen, der einen regelmäßig an die Überprüfung der Vorgaben erinnert - für den Fall, dass sich wieder etwas geändert hat. Ich empfehle alle 6 Monate. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich zudem die Passagen der Conditions als Screenshot mit Aufnahmedatum abzulegen.

Weitere Punkte die ich zu beachten empfehle, findet man hier.